Je nach Ihrem Kostenträger, bekommen Sie die Fahrtkosten von uns ausgezahlt. Bekommen Sie diese nicht von uns, wenden Sie sich bitte an ihre Versicherung/Krankenkasse.

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Beurlaubungen sind grundsätzlich vom Kostenträger nicht vorgesehen. Der stationäre Aufenthalt in unserer Klinik darf nicht unterbrochen werden, deshalb können Ausnahmen nur in schwerwiegenden Fällen genehmigt werden.

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In der Regel übernehmen die Versicherungsträger die Kosten für An- und Abreise zur stationären Reha. Für die Übernahme der Fahrtkosten zur Reha müssen bei den meisten Kostenträgern Anträge gestellt werden.

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Die Kosten für die Reha werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung oder Rentenversicherung übernommen, sofern die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei privaten Versicherungen kann dies je nach Tarif

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Wenn der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin das Schwimmen freigegeben hat, kann das Schwimmbad zu den freien Schwimmzeiten genutzt werden.

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Das Zimmer müssen Sie bis 9:00 Uhr räumen, jedoch können Sie sich gerne bis zur tatsächlichen Abreise in den Räumlichkeiten der Klinik aufhalten.

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Bitte reisen Sie in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr bei uns an. Eine frühere Anreise kann zu Wartezeiten führen. Eine spätere Anreise stört den Prozessablauf Ihrer Aufnahme.

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Rauchen dürfen Sie nur in der dafür vorgesehenen Raucherzone auf dem Klinikgelände.

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Gegen Gebühr stehen Waschmaschinen und Trockner sowie Möglichkeiten zum Bügeln zur Verfügung. Pro Wasch- bzw. Trocknergang brauchen Sie drei einzelne Eurostücke. Gerne können Sie bei der Rezeption Geldscheine in Münzen

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Parkplätze (Tiefgarage) stehen in begrenzter Anzahl für PKW kostenfrei für stationäre Patienten zur Verfügung. In unmittelbarer Nähe gibt es keine weiteren Parkmöglichkeiten, daher empfehlen wir die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

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