Je nach Ihrem Kostenträger, bekommen Sie die Fahrtkosten von uns ausgezahlt. Bekommen Sie diese nicht von uns, wenden Sie sich bitte an ihre Versicherung/Krankenkasse.
Brunnaderstr. 24
84364 Bad Birnbach
Je nach Ihrem Kostenträger, bekommen Sie die Fahrtkosten von uns ausgezahlt. Bekommen Sie diese nicht von uns, wenden Sie sich bitte an ihre Versicherung/Krankenkasse.
Beurlaubungen sind grundsätzlich vom Kostenträger nicht vorgesehen. Der stationäre Aufenthalt in unserer Klinik darf nicht unterbrochen werden, deshalb können Ausnahmen nur in schwerwiegenden Fällen genehmigt werden.
In der Regel übernehmen die Versicherungsträger die Kosten für An- und Abreise zur stationären Reha. Für die Übernahme der Fahrtkosten zur Reha müssen bei den meisten Kostenträgern Anträge gestellt werden.
Die Kosten für die Reha werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung oder Rentenversicherung übernommen, sofern die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei privaten Versicherungen kann dies je nach Tarif
Wenn der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin das Schwimmen freigegeben hat, kann das Schwimmbad zu den freien Schwimmzeiten genutzt werden.
Das Zimmer müssen Sie bis 9:00 Uhr räumen, jedoch können Sie sich gerne bis zur tatsächlichen Abreise in den Räumlichkeiten der Klinik aufhalten.
Bitte reisen Sie in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr bei uns an. Eine frühere Anreise kann zu Wartezeiten führen. Eine spätere Anreise stört den Prozessablauf Ihrer Aufnahme.
Rauchen dürfen Sie nur in der dafür vorgesehenen Raucherzone auf dem Klinikgelände.
Gegen Gebühr stehen Waschmaschinen und Trockner sowie Möglichkeiten zum Bügeln zur Verfügung. Pro Wasch- bzw. Trocknergang brauchen Sie drei einzelne Eurostücke. Gerne können Sie bei der Rezeption Geldscheine in Münzen
Parkplätze (Tiefgarage) stehen in begrenzter Anzahl für PKW kostenfrei für stationäre Patienten zur Verfügung. In unmittelbarer Nähe gibt es keine weiteren Parkmöglichkeiten, daher empfehlen wir die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.