Mit Sorgfalt und Kompetenz
Kostenträger und Zulassungen
Die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung ist als Klinik und Privatkrankenanstalt anerkannt und erfüllt die Voraussetzungen für die Durchführung von ambulanten, teilstationären und stationären Heilbehandlungen.
In der Klinik Rosenhof werden stationäre medizinische Vorsorge, Anschlussheilbehandlungen, Heilverfahren sowie Nachsorgemaßnahmen zur medizinischen Rehabilitation durchgeführt.
Das Behandlungsspektrum umfasst Reha-Maßnahmen im Fachbereich Orthopädie. Es besteht ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V mit den Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen. Die Durchführung ambulanter und teilstationärer Rehabilitationsmaßnahmen ist ebenfalls möglich. Die Klinik hat auch eine Zulassung zur berufsgenossenschaftlichen stationären Weiterbehandlung (BGSW) für Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung.
Patienten können somit über die Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften und über alle Krankenkassen aufgenommen werden.
Unsere Klinik ist auch qualifiziert, MBOR-Maßnahmen (medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation) der Rentenversicherungsträger durchzuführen.
Die Einrichtung ist nach § 30 Gewerbeordnung konzessioniert, beihilfefähig und als sogenannte gemischte Krankenanstalt anerkannt. Somit können auch Privatversicherte und Beihilfeberechtigte einen Aufenthalt in unserer Klinik wahrnehmen (Anschlussheilbehandlung bzw. AHB, Beihilfe, Sanatoriumskur). Die Kosten für eine Anschlussheilbehandlung (AHB) werden von der Privaten Krankenversicherung (PKV) in der Regel übernommen, da sie formal wie ein Krankenhausaufenthalt behandelt wird. Ob Ihre PKV die Kosten für ein Heilverfahren übernimmt, ist vom Umfang des individuell abgeschlossenen Vertrags abhängig. Überprüfen Sie deshalb als Privatpatient im Vorhinein Ihren Versicherungsschutz.
Ihr Mitspracherecht bei der Klinikwahl: Informieren Sie sich rechtzeitig darüber, welche Rehabilitationsklinik Ihre Erkrankung behandelt und auch Ihren Wünschen hinsichtlich Lage, Service und Ausstattung entspricht. Bei der Auswahl der Reha-Klinik haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht nach § 9 Sozialgesetzbuch IX ein. Dieses Mitspracherecht, die für Sie geeignete Klinik zur Durchführung Ihrer Rehabilitation zu wählen, können Sie im Rahmen der Bewilligung einer Anschlussrehabilitation nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei der Antragsstellung auf Durchführung einer medizinischen Rehabilitation ausüben. Geben Sie daher am besten Ihren Klinikwunsch Klinik Rosenhof bereits bei der Beantragung der Rehabilitationsbehandlung an. Sollte Ihr Kosten- oder Leistungsträger eine andere Reha-Klinik vorschlagen, können Sie diese auch ablehnen und unsere Klinik wählen, die auf Ihre Erkrankung spezialisiert ist.
Selbstverständlich nehmen wir auch Selbstzahler auf.
Zulassungen im Überblick (Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V):
- Anschlussheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlussrehabilitation (AR) der Rentenversicherung und der Krankenkassen
- Stationäre medizinische Rehabilitation/Heilverfahren (HV)
- Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW-Verfahren)
- Stationäre Vorsorgeleistung Kur für gesetzlich Krankenversicherte
- Stationäre AHB-Verfahren und Heilverfahren (Sanatoriumsbehandlungen) für Privatversicherte
- Stationäre Anwendungen für selbstzahlende Patienten
- Nachsorge (IRENA-Programm und weiteren Nachsorgeprogrammen der RV-Träger)
- Teilstationäre Rehabilitation
- Ambulantes Therapiezentrum für eine wohnortnahe Behandlung
Die Mitaufnahme von Begleitpersonen im Doppelzimmer gegen Aufpreis ist selbstverständlich möglich.
Die Klinik Rosenhof ist nach DIN ISO 9001:2015 und DEGEMED zertifiziert. Die Zertifizierung nach DEGEMED (Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation) wurde speziell für Rehabilitationskliniken entwickelt und zeichnet sich durch eine starke Prozess- und Ergebnisorientierung aus.
Bei Fragen zu den Aufnahmemodalitäten oder der Anmeldung von Patienten können Sie sich gerne an unser Aufnahmebüro/Patientenverwaltung wenden. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Rehabilitationszentrum Klinik Rosenhof
- Patientenverwaltung -
Brunnaderstr. 24, 84364 Bad Birnbach
Tel. 08563 980 601 - Fr. Lindinger
Tel. 08563 980 600 - Fr. Raml
E-Mail: patientenverwaltung@klinik-rosenhof.de